Akkreditierungsrichtlinien der HIGH END SOCIETY Marketing GmbH
Die Akkreditierung von Pressevertretern erfolgt unter den nachstehenden Voraussetzungen:
1. Ausweisinhaber der ausstellenden Verbände im jeweiligen Bundesland:
Deutscher Journalisten Verband
ver.di (IG Medien; Deutsche Journalisten Union; Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG)
Verband der Zeitschriften- und Zeitungsverleger
Personen mit dem Internationalen Presseausweis der IFJ in Brüssel
2. Ausweisinhaber von Fachverbänden,
darunter auch der DFJV (Deutscher Journalistenverband) und die Jugendpresse Deutschland e.V.
3. Journalisten,
die einen Auftrag einer Redaktion (Original-Briefkopf, keine Kopie) vorlegen können, oder sich durch Belege
neueren Datums, die namentlich gekennzeichnet sind, legitimieren können.
die ein Impressum vorlegen, in dem sie namentlich aufgeführt sind.
deren journalistische Tätigkeit aus Honorarverträgen/-abrechnungen, hervorgeht
4. Personen, die für gemeinnützige Zwecke Presseinformationen benötigen, z.B. Blindenradio,
Behindertenverbände, sowie bei Nachweis der Schwerbehinderung eine Begleitperson (Arbeitsausweis).
5. Redakteure von Internetmagazinen werden nur dann akkreditiert, wenn die journalistische Tätigkeit nachgewiesen
werden kann.
6. Alle ausländischen Pressevertreter, die in irgendeiner Form ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren
können, z.B. durch einen Presseausweis des jeweiligen Landes, Visitenkarte, Vorlage des Impressums einer Publikation.
z.B.
Mitglieder von anerkannten Organisationen ausländischer Pressevertreter (Verein der ausländischen Presse,
Bundespressekonferenz, Landespressekonferenz etc.)
Ausländische Pressevertreter mit Wohnsitz in Deutschland werden gegen Vorlage eines in Deutschland gültigen
Ausweises akkreditiert.
Bitte beachten Sie:
Presseakkreditierungen können nicht für Mitarbeiter eines Verlages oder Mediums angefordert werden, soweit
nicht eindeutig eine journalistische Tätigkeit die Basis dafür bildet. Auch Angehörige von berechtigten
Journalisten erhalten keinen Presseausweis.
Die Presseakkreditierungen sind personengebunden und nicht übertragbar.