Seit dem 7. März 2008 ist das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) in Kraft. Konkrete Mindestanforderungen an den Stromverbrauch von Geräten im Bereitschafts- und im Aus- Zustand wurden bereits Mitte Dezember 2008 von der Europäischen Kommission verbindlich festgeschrieben. Betroffen sind sämtliche privat genutzten elektrischen Geräte aus den Bereichen Haushalt, Informations- und Steuerungstechnik, Unterhaltungselektronik und Freizeit /Sport/Spiel.
Ab Januar 2010 dürfen o. g. Gerätegruppen nicht mehr als 1 Watt im Bereitschafts- und
im "Schein-Aus- zustand" verbrauchen.
Haben die Geräte eine Informationsanzeige, sind 2 Watt das Maximum.
Ab 2014 sinkt der Grenzwert jeweils auf die Hälfte.
Zudem sind Hersteller und Impor-teure verpflichtet, die Konformität ihrer Produkte mit den neuen Mindestanforderungen im Rahmen der CE-Kennzeichnung zu erklären. Ansonsten dürfen diese das CE-Zeichen nicht mehr tragen und in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Zuwiderhandlungen führen zum Marktverbot und werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet. Den Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 finden Sie unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:339:0045:0052:DE:PDF
(Eine Information des MEE EMC Competence Centers Düsseldorf vom April 2009) http://www.emc-mee.de