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› Newsletter Dezember 2008 - I
VerpackungsverordnungVieles zu beachten ab 1.1.09
Ab dem 1. Januar 2009 greift die neue Verpackungsverordnung, von der alle Gewerbetreibenden betroffen sind, die an
Endkunden Waren liefern und dafür eine Verpackung verwenden. Dies gilt aber nicht nur für Online
Versand Händler (hier natürlich verschärft), sondern auch für alle Industriefirmen
und Händler in gleicher Weise.Unser Dank geht an Jan Sieveking in Bremen, der uns dringend darum gebeten hat, hier noch einmal darauf hinzuweisen. Hier die wichtigsten Änderungen in Kurzform: - Grundsätzlich sind alle Unternehmen, deren Verkaufsverpackungen bei privaten Endverbrauchern anfallen (können), gesetzlich verpflichtet, sich einem Dualen System ihrer Wahl anzuschließen. Davon sind auch Online-Versender betroffen (auch die Versandpakete sind ab 01.2009 als Verkaufsverpackung anzusehen). - Gleichzeitig fällt die bisherige Möglichkeit, einen Teil der Verkaufsverpackungen über eine "Selbstentsorgerlösung" zu entsorgen, komplett weg. - Unternehmen ab einer bestimmten, jährlich anfallenden Menge an Verkaufsverpackungen (>50to Pappe/Papier/Karton und/oder >30to Kunststoff), müssen zum 01.05.2009 eine Vollständigkeitserklärung (zu erstellen durch den WP/Steuerberater) an die zuständige IHK übermitteln. Hierin werden die Mengen und die Teilnahme an einem Dualen System bestätigt. - Die bisher vorgeschriebene Kennzeichnungsverpflichtung für die Teilnahme an einem Dualen System (wie bisher "Der Grüne Punkt"), entfällt ab dem 1.01.2009 Was bedeutet das?1. Sofern ein Unternehmen bislang noch nichts unternommen hat, ist es ab dem 01.01.2009 gesetzlich verpflichtet, sich bei einem von mittlerweile neun Dualen Systemen anzuschließen. Die Kosten hierfür sind abhängig von den jährlich in Verkehr gebrachten Mengen an Verkaufsverpackungen. Hierfür muss das Unternehmen die Verpackungsgewichte seiner Verpackungen kennen oder ermitteln. Nach dem 01.01.2009 dürfen Händler keine Produkte mehr verkaufen, die nicht bei einem Dualen System lizensiert sind. Ansonsten droht dem Händler eine Strafe.2. Für die Unternehmen, die bislang die DSD Duales System Deutschland GmbH als Markeninhaber des "Grünen Punktes" als Duales System beauftragt haben, ändert sich ebenfalls Einiges. Die DSD stellt zum 01.01.2009 das Vertragswesen komplett um. Die bisherigen Zeichennutzungsverträge verlieren zum 31.12.2008 ihre Gültigkeit und werden seitens der DSD gekündigt. Leider entfallen aber auch alle bisherigen Lizenzentgeltkürzungen (wie z.B. 30% Abzug für Großverpackungen). Im Gegensatz dazu entfällt auch die Verpflichtung, weiterhin mindestens 15,1% der Verpackungsmengen über die DSD abzurechnen. Fazit der Verordnung![]() An dieser Stelle können wir weder eine Rechtsberatung vornehmen, noch können wir auf alle Aspekte eingehen. Jeder Gewerbetreibende sollte sich aber schnellstmöglich um die Rechtmäßigkeit seines Handelns im Klaren sein und sich im Zweifel beraten lassen, um evtl. Abmahnungen zuvorzukommen. Gerne können wir kompetente Partner auf Nachfrage nennen. » zurück |