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› Newsletter August 2008 - III
OrdungsstrafeHändler müssen zahlen
Ein Händler hat uns darüber informiert, dass er an eine Deutsche Behörde
eine Ordnungsstrafe über mehrere Tausend Euro zahlen muss, weil er in seinem
Ladenlokal Geräte von solchen Lieferanten verkauft hat (es waren drei
verschiedene Marken), die keine ElektroG Recycling EAR Nummer besitzen. Damit wurde der Händler vor dem Gesetz ganz automatisch zu einem "Inverkehrbringer" und insofern ist das Vorgehen der Behörden sicherlich rechtlich auch nicht angreifbar. Ob die drei Lieferanten dem Händler moralischen Beistand gewähren, war bis Redaktionschluss nicht zu erfahren. Der Händler berichtet unserer Redaktion darüber hinaus, dass ein weiterer Händler in seiner Nachbarschaft bereits Ende vorigen Jahres eine solche Ordnungsstrafe über 14.500 EUR erhalten hat, weil er im Internet diverse Marken angeboten hat, die ebenfalls nicht bei der EAR gemeldet waren. Diese Vorgänge nehmen wir gerne zum Anlass den Handel noch einmal dringend darauf hinzuweisen, nur bei Lieferanten zu kaufen, die auf Lieferscheinen und Rechnungen eine EAR Nummer vorzuweisen ha-ben. Nur dann ist sichergestellt, dass die Marke auch rechtlich einwandfrei angemeldet ist. » zurück |